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Digitale Barrierefreiheit:
Ab 28. Juni 2025 Pflicht für viele Websites!

Digitale Barrierefreiheit ist ab dem 28. Juni 2025 für viele Internet-Angebote nicht mehr optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorgaben dazu sind in der Barrierefreiheits-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgelegt.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz für Websites?

  • Barrierefreie Websites, Apps und Online-Shops müssen für alle Menschen – auch für Menschen
    mit Seh-, Hör- oder Mobilitäts­ein­schrän­kun­gen – nutzbar sein.
  • Die neuen Barrierefreiheits-Regeln betreffen viele Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten.
  • Verstöße gegen Barrierefreiheitsregeln können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder sogar Klagen führen.

Anforderungen für barrierefreie Websites sind zum Beispiel:

  • Klare und verständliche Inhalte: Leicht lesbare Texte, einfache Navigation.
  • Technische Anpassungen: Alternativtexte für Bilder, barrierefreie Formulare, kontrastreiche Gestaltung.
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Unterstützung für Screenreader und alternative Eingabemethoden.

Wer ist von dem Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

  • Websites, Apps und Online-Shops über die Produkte verkauft und Dienstleistungen angeboten werden, müssen barrierefrei sein.
  • Viele Websites fallen unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Online-Shops, aber auch andere Dienstleistungen, wo Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken eingebunden sind.

Es gibt Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit

  • Private sowie reine B2B-Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
  • Kleinunternehmen sind ausgenommen. (Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben.)

Aber Barrierefreiheit sollte im Internet unverzichtbar sein

Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Sie verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern hat positive Auswirkungen auf verschiedene Geschäftsbereiche.

  • Kundenservice: Eine barrierefreie Website sorgt dafür, dass alle Nutzer gleichermaßen auf Inhalte zugreifen können. Das bedeutet: 100 % der Kunden profitieren von einer besseren Nutzererfahrung.
  • Kundenbindung und -ausbau: Indem Unternehmen ihre digitalen Angebote an die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Zielgruppen anpassen, stärken sie die Kundenbindung und erschließen neue Nutzergruppen.
  • Usability: Barrierefreie Websites sind intuitiver, leichter zugänglich und bieten eine verbesserte Nutzerführung. Dies steigert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher.
  • Qualität: Websites, die barrierefrei gestaltet sind, zeichnen sich durch eine stabilere technische Struktur und schnellere Ladezeiten aus – ein Plus für alle Nutzer.
  • SEO: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, leicht zugängliche Inhalte. Barrierefreiheit trägt somit positiv zum Ranking bei und verbessert die Sichtbarkeit im Netz.
  • Image: Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als sozial verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert. Dies stärkt das Markenimage nachhaltig.

Fazit: Barrierefreiheit im Internet ist für 10 % der Menschen essenziell, für 30 % notwendig und für 100 % hilfreich. Unternehmen, die hier investieren, profitieren von besserer Usability, höherer Qualität, verbessertem SEO, einer stärkeren Kundenbindung und einem positiven Image. Eine barrierefreie Website ist somit ein Gewinn für alle.

Egal, ob Sie verpflichtet sind oder nicht, empfehlen wir Ihnen den Ist-Zustand Ihrer Internetseite festzustellen. Wir haben dafür einen Barrierefreiheits-Check entwickelt, der Ihnen übersichtlich in einem Ergebnis-Report mitteilt, welche notwendigen Optimierungen auf Sie zukommen, um auf dieser Grundlage dann Handlungsempfehlungen aussprechen zu können.

Hier finden Sie unser Angebot:

Barrierefreiheits-Check

Bei unserem Barrierefreiheits-Check überprüfen wir systematisch Ihre Website, um die Einhaltung der Vorgaben aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu bewerten. Ziel ist es, alle Barrieren zu ermitteln, die Nutzer mit Einschränkungen am Zugang zu Inhalten oder Funktionen hindern könnten.

Bei diesem Prozess werden wir verschiedene Elemente Ihrer Internetseite anhand festgelegter Kriterien bewerten, z. B. anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Durch den Einsatz von Tools und Diensten zur Überprüfung der Barrierefreiheit können wir mehrere Schlüsselkomponenten checken und daraufhin spezifische Probleme aufzeigen.

Beim Barrierefreiheits-Check werden häufig Probleme oder Fehler bei folgenden Themen festgestellt:

  • Geringer Farbkontrast
  • Fehlende Alt-Texte
  • Schwierigkeiten bei der Navigation
  • Unzugängliche Formulare
  • Unsachgemäße Verwendung von ARIA-Labels
  • Aufbau der Elemente ermöglicht kein korrektes Vorlesen oder erschwert die Bedienung nur mit der Tastatur
  • Lückenhafte Überschriften-Hierarchie

Sie erhalten einen übersichtlichen Ergebnis-Report für Ihre Internetseite, der die Grundlage für unsere Handlungsempfehlungen ist. Mit dieser Grundlage können Sie mit den Umsetzung der notwendigen Optimierungen starten. Gerne erstellen wir Ihnen eine Aufwandseinschätzung, wenn wir die Umsetzung zum Teil oder ganz für Sie übernehmen sollen.

Das Pauschalangebot beinhaltet:
Die Durchführung des Barrierefreiheits-Checks basierend auf bis zu zwei exemplarischen Seiten und die Erstellung eines übersichtlichen Ergebnis-Reports.
Die Pauschale kostet: netto 449,00 €

Hinweis: Bei komplexeren Internetseiten empfehlen wir zu Beginn noch weitere exemplarische Seiten zur Prüfung festzulegen, so dass wir alle wichtigen Funktionen und Komponenten mit prüfen können. Dafür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von netto 79,00 € / pro Seite an.

Stand September 2025, Änderungen vorbehalten. Preis exkl. MwSt.

Lassen Sie Ihre Website von uns auf Barrierefreiheit prüfen!

Jetzt handeln und rechtzeitig vorbereiten. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Hinweis zur Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen

Nach § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind öffentliche Stellen zusätzlich verpflichtet, auf ihren Websites Erläuterungen zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache bereitzustellen. Dies gilt übrigens für alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen bereits seit Juni 2021.

Die Erläuterungen müssen unter anderem eine Beschreibung der wesentlichen Inhalte sowie Hinweise zur Navigation enthalten. Ziel ist es, Menschen mit kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen sowie Gehörlosen den Zugang zu digitalen Informationen zu erleichtern.

Private Unternehmen unterliegen dieser Pflicht nicht, sofern sie nicht als öffentliche Stelle agieren oder staatliche Aufgaben wahrnehmen.